Die 
Bioland-Richtlinie
Seit 2002 
bemühen wir uns um die BIOLAND-Zertifizierung. Nach einem Umstellungsjahr haben 
wir es im Jahre 2003 schließlich geschafft. 
Eine kurze 
Zusammenfassung der BIOLAND- Richtlinie:
Den vollen Wortlaut  der 
BIOLAND- Richtlinie finden Sie weiter unten (Klick). 
  - Varroa-Bekämpfung nur mit natürlichen 
  Mitteln  (keine Chemie)
- Keine Zuckerfütterung während des Frühjahres und des 
	Sommers
- Winter- und Ablegerfütterung nur mit 
  Ökozucker oder Honig
- Belassen von Honigvorräten im Volk
- Eigener Wachskreislauf (meist enthält 
  handelsübliches Bienenwachs Rückstände). Teilweise dürfen die Bienen ihre 
	Waben frei bauen
- Natürliche Bienenwohnung: keine 
  Holzschutzanstriche mit Ausnahme einiger zugelassenen Öko-Farben, Propolis, Wachs und 
  Öle, kein Styropor  (es gibt komplette Bienenstöcke aus Styropor)
- Trachtlückenfütterung nur mit eigenem Honig 
  (Tracht bedeutet eine Nektar- oder Honigtauquelle)
- Honigernte von vorwiegend ökologischen oder 
  naturbelassenen Flächen (die Standortwahl muss sehr sorgfältig erfolgen)
- Sorgsame Honiggewinnung und richtige 
  Lagerung
- Eventuell schonende Wiederverflüssigung des 
  Honigs
- Auch die Honigqualität wird kontrolliert
 
  
    |  | Ein 
    wichtiger Punkt: die Kontrollen erfolgen über das ganze Jahr - und nicht nur 
    am Endprodukt! 
    Herr Klaus Kopp von der 
    ABCert-Kontrollstelle bei einer Kontrolle bei meinen Völkern | 
 
  
    | 
    
    Warum 
    ÖKO- Zertifizierung?Das wichtigste an der Zertifizierung ist wohl, dass es klare Richtlinien 
    gibt, die kontrolliert werden, und zwar nicht nur am Endprodukt (bei dem 
    einfach nicht mehr alles nachweisbar ist), sondern das ganze Jahr über. Wie 
    in in jeder anderen Sparte gibt es eben Betriebe die sehr gut arbeiten  
    und auch solche die es nicht so genau nehmen. Für den Konsumenten ist es unmöglich dies 
    zu unterscheiden.
     
    
    Durch die  Zertifizierung wird dem Konsumenten 
    garantiert, dass der Honig oder andere Produkte so naturnah wie möglich 
    erzeugt wurden.   Durch die 
    Verwendung von öko- zertifiziertem Zucker zur Winterauffütterung wird 
    wiederum der Kreislauf in der Biologischen Produktion unterstützt. 
    
     |  |  | 
  
    | Die Südtiroler Verbraucherzentrale 
    Bozen schreibt in einem aufschlußreichen Beitrag über Honig auf ihrer Home-Page  
    
    "Honig aus kontrolliert biologischem Anbau (auf die Zugehörigkeit zu 
    anerkannten Bioverbänden achten!) bietet die Gewähr, dass zwar Ameisen- oder 
    Milchsäure, aber keinerlei chemische Schädlingsvertilgungsmittel verwendet 
    werden und dass die Bienenkästen nur in genau definierten Abständen zu 
    Straßen aufgestellt werden dürfen." 
    den 
    vollen Beitrag finden Sie unter folgendem Link: 
    
    
    
    www.verbraucherzentrale.it/20v114d120.html   | 
  
    |  | 
  
    | Warum  
     
    eine 
    Zertifizierung mit dem BIOLAND-Verband?Die Richtlinien des BIOLAND-Verbandes sind noch um einiges strenger als jene 
    der EU-Richtlinie. Es währe leichter und kostengünstiger nur nach der EU-Richtlinie ohne 
    Verband zu zertifizieren. Eine aktive und seriöse Vereinigung jedoch beugt von 
    vorne herein weniger sauberen Machenschaften vor. Weiters macht sich eine 
    solche Vereinigung stark für aktiven Umweltschutz - und den haben unsere 
    Bienen bitter notwendig!
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    | 
    
    Die Sache mit dem Flugkreis:Es ist wohl jedermann bekannt, dass die Bienen recht weit fliegen. Es ist 
    daher natürlich nicht auszuschließen, dass unsere Bienen auch konventionell 
    bewirtschaftete Flächen aufsuchen. Demgegenüber ist  nachgewiesen, dass die 
    allermeisten Rückstände im Honig und Wachs von den Imkern kommen. Da die Biene 
    als Filter fungiert, gelangen Umweltgifte nur sehr schwer in die 
    Bienenwohnung. Auch dürfen konventionell (intensiv) bewirtschaftete Obstanlagen  von 
    Öko-Imkern nicht  angewandert werden, sondern nur möglichst große, biologisch bewirtschaftete 
    Grundstücke.
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Im 
folgenden der genaue Wortlaut der  BIOLAND Richtlinie für die Imkerei
Die allgemeinen 
Teile der BIOLAND-Richtlinien sind auch für die Bienenhaltung verbindlich, 
sofern im Folgenden keine Ausnahmen getroffen werden.
Die Imkerei nach BIOLAND-Richtlinien kann auch von Betrieben durchgeführt 
werden, die keine landwirtschaftlich genutzte Fläche bewirtschaften. (Klicken 
Sie auf die Argumente)
Standort der Bienenvölker
Beuten
Wachs und Waben
Beruhigen und Vertreiben der 
Bienen
Bienenfütterung
Bienengesundheit
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Bienenzucht
Zukauf
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Messbare 
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Deklaration
Weitere 
Bienenprodukte
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