Verarbeitung
Eine Erwärmung des Honigs muss so schonend wie möglich erfolgen. Er darf nicht
über 40 °C erhitzt werden. Das Melitherm-Verfahren ist zugelassen.
Der Honig ist möglichst vor dem ersten Festwerden abzufüllen.
Mehrwegverkaufsgebinde sind vorgeschrieben.
Zur Schonung der natürlichen Inhaltsstoffe muss der Honig trocken, kühl und
dunkel gelagert werden. Zum Entfernen von Verunreinigungen wie Wachsteilchen
darf der Honig mit einem Sieb (Maschenweite nicht unter 0,2 mm) filtriert
werden. Druckfiltration ist nicht gestattet.
Geräte und Gefäße, die der Honigverarbeitung dienen, müssen aus
lebensmittelechten Materialien bestehen.
Für Metallgefäße ist Edelstahl vorgeschrieben.