Verarbeitung

Eine Erwärmung des Honigs muss so schonend wie möglich erfolgen. Er darf nicht über 40 °C erhitzt werden. Das Melitherm-Verfahren ist zugelassen.
Der Honig ist möglichst vor dem ersten Festwerden abzufüllen. Mehrwegverkaufsgebinde sind vorgeschrieben.

Zur Schonung der natürlichen Inhaltsstoffe muss der Honig trocken, kühl und dunkel gelagert werden. Zum Entfernen von Verunreinigungen wie Wachsteilchen darf der Honig mit einem Sieb (Maschenweite nicht unter 0,2 mm) filtriert werden. Druckfiltration ist nicht gestattet.
Geräte und Gefäße, die der Honigverarbeitung dienen, müssen aus lebensmittelechten Materialien bestehen.
Für Metallgefäße ist Edelstahl vorgeschrieben.

 

Zurück