Wachs und Waben

Den Bienenvölkern ist während der Brutsaison auf mehreren Waben die Möglichkeit zu geben, Naturwabenbau zu betreiben.

Mittelwände und Anfangsstreifen dürfen nur aus Bienenwachs hergestellt werden, welches im BIOLAND-Betrieb aus Naturwaben oder aus Entdeckelungswachs gewonnen wurde. Kunststoffmittelwände sind verboten.

Im Bienenwachs dürfen keine Rückstände von Chemotherapeutika nachweisbar sein, die auf eine unzulässige Varroa- oder Wachsmottenbekämpfung schließen lassen.
Wachs darf nicht mit Lösungs- oder Bleichmitteln oder anderen Zusätzen in Berührung kommen. Für die Wachsverarbeitung sind nur Geräte und Behälter aus nicht oxidierendem Material zu verwenden. Zur Wabenhygiene sind nur thermische Verfahren, Essigsäure oder Bacillus-thuringiensis-Präparate zugelassen.

 

Zurück