Zukauf

Der Zukauf von Bienenvölkern oder Königinnen ist nur aus Betrieben des BIOLAND-Verbandes, wenn hier nicht verfügbar von Betrieben der von BIOLAND anerkannten Organisationen, wenn hier nicht verfügbar von Betrieben, die gemäß EG-Verordnung 2092/91 wirtschaften, gestattet. Falls eine Beschaffung von Bienenvölkern aus diesen Öko-Betrieben nicht möglich ist, ist der Zukauf konventioneller Völker erlaubt, wenn diese über das Kunstschwarmverfahren unverzüglich umgestellt werden. Die Nutzung des Warenzeichens/Verbandsnamens für Produkte aus diesen Völkern ist frühestens nach einem Jahr möglich.

Das Einfangen fremder konventioneller Schwärme ist gestattet, solange ihre Anzahl jährlich nicht 10 % des im Betrieb vorhandenen Bestandes übersteigt. Diese Regelung gilt ebenfalls für den Zukauf von Zuchtköniginnen konventioneller Herkunft.

Die Betriebsweise darf sich nicht auf den permanenten Zukauf von Bienen aus konventionellen Betrieben stützen.

 

Zurück