Umstellung

In der Umstellungszeit sind Beuten, Rähmchen und Waben den Richtlinien anzupassen. Sie sind entsprechend zu kennzeichnen. Vorhandene, mit unbedenklichen Anstrichen versehene Holzbeuten sind als richtliniengemäß zu betrachten. Weiterhin wird in der Umstellungszeit der BIOLAND-Wachskreislauf hergestellt.

Die Verwendung des Warenzeichens/Verbandsnamens BIOLAND ist für Bienenprodukte von umgestellten Völkern zulässig, wenn diese seit mindestens einem Jahr richtliniengemäß bewirtschaftet wurden. Die umgestellten Völker und deren Produkte sind eindeutig zu kennzeichnen. Solange nachgewiesenermaßen kein BIOLAND-Bienenwachs verfügbar ist, ist in der Umstellungszeit - auch bei Nutzung des Warenzeichens für dieses Volk - der Zukauf von nachweislich unbelastetem Entdeckelungs- oder Naturwabenbauwachs (siehe 4.10.2.3) zur Mittelwandherstellung und Beutenimprägnierung erlaubt.

Die Umstellung ist spätestens nach fünf Jahren abgeschlossen. Dieser Zeitraum kann auf Antrag durch den BIOLAND-Verband verlängert werden. Honigvorräte aus der Zeit vor der Umstellung sind eindeutig zu kennzeichnen.
Die Bienenprodukte können mit dem Verbandsnamen und Warenzeichen BIOLAND ausgelobt werden, wenn die Umstellung der Bienenvölker erfolgt ist.

Zurück